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   BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03   

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https://dejure.org/2004,7860
BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03 (https://dejure.org/2004,7860)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2004 - 1 BvR 157/03 (https://dejure.org/2004,7860)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 1 BvR 157/03 (https://dejure.org/2004,7860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Keine Annahme zur Entscheidung einer Verfassungsbeschwerde; Prüfungsumfang bei Verfassungsbeschwerden gegen Anwendung zivilrechtlicher Normen; Kein Anspruch auf Einrichtung eines Instanzenzuges; Aufgabenbereich der Fachgerichte bei Revisionszulassung

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung Minderjähriger; Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des Revisionsrechts durch das Zivilprozessreformgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
    Dem Gesetzgeber ist es nicht grundsätzlich verwehrt, dabei unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 41, 314 ; 90, 1 ).

    Das Bestimmtheitsgebot wäre jedoch dann verletzt, wenn den gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen unter Beachtung der anerkannten juristischen Auslegungsmethoden keine konkreten Beurteilungsmaßstäbe zu entnehmen wären (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 90, 1 ).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass weder Art. 19 Abs. 4 GG noch der Justizgewährungsanspruch die Einrichtung eines Instanzenzuges gebieten (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ).

    Es liegt in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, ob er in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten Rechtszüge einrichtet, welche Zwecke er damit verfolgt und wie er sie im Einzelnen regelt (vgl. BVerfGE 54, 277 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
    Nach einer Neuregelung darf der Gesetzgeber abwarten, ob der neu geschaffene Tatbestand zu einer im Wesentlichen gleichmäßigen Rechtsanwendung führt oder ob weitere gesetzliche Konkretisierungen erforderlich sind (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
    Das Bestimmtheitsgebot wäre jedoch dann verletzt, wenn den gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen unter Beachtung der anerkannten juristischen Auslegungsmethoden keine konkreten Beurteilungsmaßstäbe zu entnehmen wären (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 90, 1 ).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
    Dem Gesetzgeber ist es nicht grundsätzlich verwehrt, dabei unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 41, 314 ; 90, 1 ).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
    Dem Gesetzgeber ist es nicht grundsätzlich verwehrt, dabei unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 41, 314 ; 90, 1 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
    Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Anwendung zivilrechtlicher Normen durch die Fachgerichte wenden, lediglich, ob die angegriffenen Entscheidungen Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 7, 198 ,; 18, 82 ; 102, 347 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
    Eine weitere Instanz kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gesetzgeber sie bereitgestellt hat und die Voraussetzungen ihrer Anrufung erfüllt sind (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
    Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Anwendung zivilrechtlicher Normen durch die Fachgerichte wenden, lediglich, ob die angegriffenen Entscheidungen Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 7, 198 ,; 18, 82 ; 102, 347 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
    a) Er beruht nicht auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

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